Vertragbedingung - Auszug aus den AGBs - 

– Bei Übergabe der Mietsache erhält der Mieter eine ausführliche Einweisung zum Umgang u. Sicherung der Mietsache. Der ordnungsgemäße Zustand der Mietsache wird mit der Unterschrift des Mieters bestätigt. Die Mietsache inkl. Zubehörs ist im heilen und sauberen Zustand zum vereinbarten Termin zurück zu geben. Für Beschädigung oder Verlust der Mietsache oder Teile davon verpflichtet sich der Mieter den aufgetretenen Schaden zu 100% sofort vor Ort zu begleichen. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird eine Gebühr von 30 € pro angefangener Stunde erhoben.

– Die Mietsache wird nur übergeben, wenn ein Mietvertrag vollständig ausgefüllt vorliegt. Während der Mietzeit ist der Mieter für die Mietsache und dem Zubehör im vollem Umfang verantwortlich. Dem Mieter obliegt die Sicherung der Mietsache und dem Zubehör gegen Verlust oder Beschädigung.

– Schäden am Boot, Motor oder Zubehör sind dem Vermieter unverzüglich und selbstständig zu melden. Nicht gemeldete Schäden oder nicht gemeldet verlustig gegangenes Zubehör werden als vorsätzlich angesehen und können auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.

– Fahrlässig oder vorsätzliche verursachte Schäden, auch gegenüber Dritten, die durch unsachgemäßen Gebrauch wie zum Beispiel, das fahren in Gewässer bei Niedrigwasser, das Überfahren von offensichtlichen bekannten oder sichtbaren Hindernisse, gesperrte Gebiete, oder zu schnelles Fahren im Hafengebiet, sind vom Mieter im vollen Umfang selber zu tragen. Eine beschädigte Schraube (Propeller) wird mit 150 € zur Instandsetzung berechnet.

Achten Sie auf aufgestellte Reusen und Netze, das durch oder überfahren ist verboten. Sollte sich die Sichtweite während der Mietzeit merkbar verschlechtern und unter 3 km sinken oder der Wind spürbar auffrischen und die 6 Bf (Windstärke) übersteigen, ist der Schiffsführer verpflichtet selbstständig und rechtzeitig den Heimathafen anzulaufen.

 Haftung und Haftungsausschluss

– Während der gesamten Mietdauer übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für den Gebrauch, Nutzung, Sicherung der Mietsache nebst Zubehör, sowie eventuell entstandene Schäden auch gegenüber Dritten. Der Mieter hat zu jeder Zeit seine Aufsicht und Informationspflicht nachzukommen.

– Der Bootsführer ist für die Sicherheit und das Verhalten der Mitbenutzer und der zu beaufsichtigenden Kinder ebenso verantwortlich wie für die Beschaffung von Informationen vor dem befahren des Gewässers und über das Wetter.

– Der Vermieter haftet nicht für die Folgeschäden oder Schadensersatzansprüche die durch den möglichen Ausfall der Mietsache zum Beispiel durch Verlust oder Beschädigung während der Mietzeit entstanden sind. Im Schadenfall hat der Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatzboot.

– Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden die während der Mietzeit durch die Nutzung der Mietsache oder durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Mieters entstanden sind.

Für jede Buchung ist vom Mieter die eindeutige schriftliche Zustimmung der AGB und der Datenschutzerklärung von der Bootsvermietung Pier82 Timo Wittbold und Andreas Wittbold Gbr notwendig.

Der Vermieter empfiehlt das Tragen von Schwimmwesten während der Mietzeit.

Hinweis: Bei den Schwimmwesten handelt es sich um genormte Schwimmhilfen und nicht um ohnmachtssichere Rettungswesten.

Alle eventuellen Rechtsfälle die das Mietverhältnis betreffen werden nach deutschen Rechtsvorschriften beim deutschen Gericht verhandelt.